Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des 8-Städte-Gutscheins

Definition


Die Oststeirische Städtekooperation GmbH, Augustinerplatz 1, 8280 Fürstenfeld, ist Emittent des 8-Städte-Gutscheins. Der 8-Städte-Gutschein ist ein Wertgutschein im Wert von 10/50 Euro, welcher entweder bei ausgewählten Verkaufsstellen (sog. „Systempartner“ der Oststeirischen Städtekooperation GmbH), bei den 8-Städte-Gutschein-Automaten oder online über die Homepage www.8staedte.at bezogen werden kann. Alle Personen, die Inhaber eines gültigen 8-Städte-Gutschein sind, haben das Recht, den jeweiligen Gutschein in den Partnerbetrieben der Die Oststeirische Städtekooperation GmbH zum Wert von 10/50 Euro einzulösen. Die aktuellen Partnerbetriebe der Die Oststeirische Städtekooperation GmbH sind auf der Homepage www.8staedte.at angeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass jene 8 Städte-Gutscheine ohne Vermerk einer Befristung auf dem Gutschein 30 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sind und jene 8 Städte-Gutscheine mit Vermerk einer Befristung auf dem Gutschein 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sind.



Leistungsumfang/Haftungsausschluss


Sämtliche auf der Website www.8staedte.at angeführten Partnerbetriebe haben sich verpflichtet, den Inhabern des 8-Städte-Gutscheins jeden gültigen 8-Städte-Gutschein im Wert von 10/50 Euro zu den üblichen Geschäftszeiten des jeweiligen Betriebes zum Wert von 10/50 Euro einzulösen. Eine Einlösung des Gutscheins erfolgt nur dann, wenn bei der Entwertung des Gutscheins im jeweiligen Partnerbetrieb der Gutschein als „gültig“ bzw. „einlösbar“ identifiziert wird. Der Partnerbetrieb ist nicht verpflichtet, einen „ungültigen“ bzw. „nicht einlösbaren“ Gutschein einzulösen sowie Die Oststeirische Städtekooperation GmbH nicht verpflichtet ist, einen „ungültigen“ bzw. „nicht einlösbaren“ Gutschein umzutauschen.

Der/die Inhaber*in eines 8-Städte-Gutscheins nimmt zur Kenntnis, dass die Die Oststeirische Städtekooperation GmbH berechtigt ist, die Vereinbarung mit einzelnen Partnerbetrieben jederzeit mit angemessener Kündigungsfrist zu kündigen. Zusätzlich nimmt der/die Inhaber *in des 8-Städte-Gutscheins zur Kenntnis, dass auch ein Partnerbetrieb die Vereinbarung mit der Die Oststeirische Städtekooperation GmbH kündigen kann. Es können daraus keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber dem Partnerbetrieb sowie Der Oststeirischen Städtekooperation GmbH geltend gemacht werden..



Verwendung, Einlösung


Gültige und einlösbare 8-Städte-Gutscheine bzw. gültige und einlösbare Gutscheinabschnitte gelten als Barzahlungsmittel und sind daher von allen Partnerbetrieben wie Bargeld für alle vom jeweiligen Partnerbetrieb angebotenen Leistungen, Konsumationen etc. beim jeweiligen Partnerbetrieb zu den üblichen Öffnungszeiten anzunehmen. Auch bei besonderen Verkaufsaktionen, wie Rabattaktionen, Spezialangeboten etc. muss der 8-Städte-Gutschein vom Partnerbetrieb als Zahlungsmittel entgegengenommen werden.

Für den/die Inhaber*in gilt: Eine Barablöse der 8-Städte-Gutscheine ist nicht möglich. Eine Teileinlösung ist nicht möglich, sollte der Konsumationswert den Wert der vorgelegten 8-Städte-Gutscheine übersteigen, so ist der Differenzbetrag aufzuzahlen.

Sollte ein gültiger Gutschein beim Zahlungsvorgang als nicht gültig erkannt werden (beispielsweise, weil dieser beschädigt ist), kann ein Umtausch nur bei einem der Systempartner der „Die Oststeirische Städtekooperation GmbH“ auf Kulanz erfolgen und nur dann erfolgen wenn der jeweilige Systemparten zustimmt. Es können daraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegenüber den Systempartnern sowie Der Oststeirischen Städtekooperation GmbH geltend gemacht werden. Bei nicht reversibler Beschädigung der aufgedruckten Codes (Nichtlesbarkeit) können diese nicht mehr als Barzahlungsmittel verwendet werden und verlieren sofort ihre Gültigkeit.



Übertragbarkeit/Verlust


Die 8-Städte-Gutscheine sind Wertgutscheine und sind daher übertragbar. Bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung o.ä. der 8-Städte-Gutscheine besteht kein Anspruch auf Ersatz.


Missbrauch

Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Partnerbetriebe berechtigt und verpflichtet, die Gutscheine ersatzlos einzubehalten. Bei Missbrauch oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung wird Anzeige erstattet. Der/die Gutscheininhaber*in haftet für missbräuchliche Verwendung der Gutscheine.



Haftungsausschluss der GmbH


Der/die Inhaber*in eines 8-Städte-Gutscheins nimmt zur Kenntnis, dass die Die Oststeirische Städtekooperation GmbH zwar Emittentin des 8 Städte-Gutscheins ist, dennoch lediglich für die operative Abwicklung und verwaltung des 8 Städte-Gutscheinsystems zuständig ist und die 8 Städte-Gutscheine nur bei den Partnerbetrieben eingelöst werden können. Diesbezüglich haftet die Die Oststeirische Städtekooperation GmbH für die Auszahlung der gültig eingelösten 8 Städte-Gutscheine bei den Partnerbetrieben, nicht jedoch haftet die Die Oststeirische Städtekooperation GmbH für die Einlösung der 8 Städte-Gutscheine bei den Partnerbetriben. Der/die Inhaber*in der 8-Städte Gutscheine verzichtet gegenüber der Die Oststeirische Städtekooperation GmbH auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruch bezüglich Einlösbarkeit bei den Partnerbetrieben, und zwar unabhängig davon, ob nun dem Partnerbetrieb bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Festgehalten wird, dass – sofern es zu einem Haftungsfall kommt – die Die Oststeirische Städtekooperation GmbH nicht für einen derartigen Schadensfall haftet. Ebenso steht dem/der Inhaber*in der 8-Städte-Gutscheine gegenüber der GmbH kein Schadenersatz für den Fall zu, dass allfällige Leistungen von den Partnerbetrieben nicht erfüllt werden.



Vertragsabschlüsse im Onlinekauf/Rücktrittsrecht


Kunden, die Verbraucher im Sinne des KschG sind, können binnen einer Frist von vierzehn Werktagen von einer Bestellung zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle des Rücktritts wird der Kaufpreis zur Gänze oder teilweise Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren zurückerstattet. Allfällige Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Gilt nur bei Onlinebestellung.


Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Für sämtliche Streitigkeiten aus der Verwendung der 8-Städte-Gutscheine bzw. allfällige Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Die Oststeirische Städtekooperation GmbH zuständigen Gerichtes sowie die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.